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Verbraucherschutz

Vorsicht – Telekom erfüllt keine Gewährleistungsansprüche mehr bei iPhones

in Aktuelles/Vorsicht Falle

Unglaublich aber wahr. In einem Test verschiedener Filialen der Telekom stellte sich heraus, dass Reklamationsansprüche im Gewährleistungsfall nur bedingt oder gar nicht erfüllt werden. Dabei ist die Rechtslage eindeutig. In den ersten sechs Monaten nach Kauf muss der Verkäufer beweisen, dass der Mangel nicht vorgelegen hat. Dieses ist in der Praxis kaum möglich. Nach Ablauf dieser Frist wird die Beweislage umgekehrt. Der Käufer ist für das folgende halbe Jahr in der Pflicht nachzuweisen, dass der Mangel bereits beim Kauf bestanden hat. Soweit die Rechtslage zum einjährigen Gewährleistungsrecht. Weiterlesen

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