Psychiatrieskandal Michael Perez

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Nach Gustl Mollath folgt Michael Perez. Für ein folgenloses „blaues Auge“ sieben Jahre in einer Psychiatrie eingesperrt? Sowas kann Ihnen nicht passieren? Da wäre ich mir nicht so sicher. Manchmal reicht schon ein verbaler Nachbarschaftsstreit aus um Sie für lange Zeit aus dem Verkehr zu ziehen wie bei der damals 51-jährigen Sozialpädagogin Ilona Haselbauer. Diese soll angeblich die Hausmeisterin Ihrer Wohnung mit einem Einkaufswagen bewusst angerempelt haben. Solche Fälle landen dann tatsächlich als eine vorsätzliche Körperverletzung vor Gericht. Da die Beschuldigte auch vor Gericht uneinsichtig war, ließ der Richter ein psychologisches Gutachten anfertigen. Ergebnis: „Querulantische Persönlichkeitsstörung.“ Eine Gefahr für die Allgemeinheit von der weitaus schwerere Straftaten zu erwarten sind. Sie lesen richtig. Für einen Rempler mit einem Einkaufswagen und eine verbal eskalierte Situation im Supermarkt. Das könnte auch Ihnen passieren.

Gutachter sind auf die Aufträge von den Gerichten angewiesen und wissen sehr wohl  was ein Richter von ihnen erwartet. Und das ist die Falle. Die Unabhängigkeit solcher Stellungnahmen muss angezweifelt werden. Die Fehlerquote ist immens hoch.

Richter kennen Ihre Gutachter und wissen diese genau einzuschätzen. Missliebige werden da schon mal von den Aufträgen ausgegrenzt. Urteile werden mit diesen Stellungnahmen untermauert. „Gefälligkeitsgutachten“ sind natürlich nicht erlaubt aber wie lässt sich dieses nachvollziehen? Hier kollidieren Interessenskonflikte. Einerseits die existenzielle Abhängigkeit des Psychiaters von den Gerichten und andererseits die von den Gesetzen bestimmte neutrale Begutachtung des Patienten.

Wer vom Gericht und Gutachter als vermindert oder gänzlich schuldunfähig eingestuft wird und eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellt unterliegt in der Regel dem §63 des StGB. Maßregelvollzug. Einweisung in eine psychiatrische (forensische) Anstalt. Genauso erging es auch Ilona Haselbauer. Sieben Jahre verbrachte sie hinter Gittern. Eine Querulantin. Eine unbequeme Beschuldigte für einen Strafrichter. 

Und dieser Richter hat tatsächlich die Macht eine unbescholtene Person auf unbestimmte Zeit wegzusperren. Und da beginnt das nächste Dilemma. In Therapien sollen die „Patienten“ an ihrem Verhalten arbeiten. Und diese sollen erst dann entlassen werden wenn sie keine Gefahr mehr für die Allgemeinheit sind. Patienten, die keine Einsicht in Ihr Krankheitsbild haben werden kaum günstige Prognosen von den behandelnden Psychiatrien erhalten. Und „vermeintlich“ unabhängige Gutachter machen sich oftmals kaum die Mühe die Sachlage zu überprüfen und übernehmen teilweise im Wortlaut die hausinternen Ergebnisse der Forensik. Letztlich sind dann wieder Richter gefragt, welche über die Gefährlichkeit der Untergebrachten entscheiden müssen und diese halten sich an die Gutachten.

So auch im Falle Ilona Haselbauer. Hätte es in ihrem Fall nicht diesen „einen“ mutigen Gutachter gegeben, würde sie noch heute in der psychiatrischen Forensik sitzen. Für einen Rempler im Supermarkt. 

Ähnlich ergeht es Michael Perez. Der aus der Nähe von Bad Kreuznach stammende 34-jährige junge Mann sitzt seit über sieben Jahren für ein „blaues Auge“ in der forensischen Psychiatrie. Zuletzt in der Klinik Nettegut in Andernach (Weißenthurm).  Ein Gutachter bescheinigte ihm eine organische Persönlichkeitsstörung. Alternativ sah das Gericht bei dem Beschuldigten „Schwachsinn“ an. Alleine anhand dieser Diagnose hätte Michael Perez niemals in den Maßregelvollzug eingewiesen werden dürfen. Diagnosen müssen eindeutig sein und dürfen nicht alternativ einhergehen.

Michael Perez ist nicht unschuldig. Bereits in der Vergangenheit war er strafrechtlich wegen Körperverletzung und übler Nachrede aufgefallen. Auch dem Konsum weicher Drogen war er nicht abgeneigt. Michael Perez war nicht der typische Schläger. Niemand der einen ins Krankenhaus geprügelt hätte. Vielmehr ging es durchweg um Streitereien mit seinem ehemaligen Vermieter.

In deutschen Justizvollzugsanstalten sitzen zahlreiche Gewaltverbrecher ihre Haftstrafen ab. So wäre es normalerweise auch bei Michael Perez gewesen. Neun Monate Haft hielt das Landgericht Bad Kreuznach für die neuerliche Tat der Schuld angemessen. Diese hat er längst verbüßt doch die eigentliche Strafe ist die psychiatrische Unterbringung auf unbestimmte Zeit. Das Bundesverfassungsgericht mahnt an, dass die Verhältnismäßigkeit der strafbaren Handlung zur Fortdauer des Freiheitsentzuges in der Forensik gegeben sein muss. Doch welche Verhältnismäßigkeit besteht hier noch?

Michael Perez verweigert die medikamentöse Behandlung weil er sich nicht für krank hält. Doch genau darin liegt die Problematik. Die Psychiatrie kann keine vermeintlichen Erfolge vorweisen. Der Betroffene verweigert jede Therapie. Laut der Forensik fehlt im die Einsicht in die Tat und Krankheit. Doch wie begründen sich die Annahmen der Gefährlichkeit für die Allgemeinheit? In der Vergangenheit erfuhr Michael Perez bereits Lockerungen mit Wochenendurlauben und Außenarbeit bei einer Handwerksfirma. Zu keinem Zeitpunkt kam es zu Auffälligkeiten. Im Gegenteil. Der ihn beschäftigende Betrieb war hochzufrieden mit seiner Arbeitsleistung. Weil Michael Perez eine private Festplatte verkaufte wurden im sämtliche Lockerungen entzogen. Auch dieses steht in keinem Zusammenhang mit der Anlasstat.

Wie auch Ilona Haselbauer gibt Michael Perez an, dass er in der Psychiatrie gefoltert wurde. Wochenlange Fixierungen ans Bett mit einkoten ohne Säuberung, monatelange Isolation von Mitpatienten. Laut den Psychiatrien sind diese Maßnahmen durch das Gesetz gedeckt doch von Transparenz ist keine Spur. Im Gegenteil. Immer wieder hört man von grausamen Methoden welche offenbar verschleiert werden sollen. Michael Perez berichtete von Schlägen mit Teleskopstäben und Verletzungen an den Rippen welche belegt sind.

Der Maßregelvollzug hat seine Berechtigung bei schwerwiegenden Verbrechern mit psychiatrischen Erkrankungen. Aber er darf nicht dazu missbraucht werden, den Richtern Werkzeuge in die Hand zu geben, die es ihnen erlauben unbequeme Angeklagte oder Kleinkriminelle von der Bildfläche verschwinden zu lassen. Es bedarf dringend einer Reform des §63 des StGB als auch einer klaren Struktur und nachprüfbarer Qualitätsrichtlinien für Gutachten.

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  1. Ich möchte Sie nur informieren , da ich selber einen Berufseid abgelegt habe und 28 Jahre in professionellen Teams , 11 Jahre auch als Stationsleitung auf einer akuten geschlossenen Aufnahmeststation.Ich besitze alle Beweise und reichlich Zeugen , die unser Staat verhindern möchte , dass meine Wahrheiten an das Tageslicht kommen .Auch ich hätte dringend Unterstützer in letzten knapp 5 Jahren gebraucht .Da auch ich aus einer Terrorklinik Tiefenbrunn fliehen konnte . 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