Meinungsfreiheit oder Volksverhetzung?
Der Artikel 5 des Grundgesetzes besagt, dass jeder das Recht hat, seine Meinung in Wort und Schrift frei zu äußern und zu verbreiten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Fernsehen werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. Soweit die rechtliche Grundlage doch wie sieht es in der Praxis aus? Weiterlesen